Ob per Video oder in Präsenz - rechtlich ändert sich an der eigentlichen Behandlung nichts: dieselbe Schweigepflicht (§ 203 StGB), dieselben Dokumentationspflichten (§ 630f BGB), dieselbe Einordnung als besonders geschützte Gesundheitsdatenverarbeitung (Art. 9 DSGVO). Was sich ändert, ist die Übertragung selbst - und damit kommt ein zusätzlicher Verarbeitungsschritt ins Spiel, den man bei einer Präsenzsitzung schlicht nicht hat: ein Tool, über das Bild und Ton laufen, oft ein weiterer Anbieter, mit dem eine eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung nötig wird.

Warum Video-Sitzungen rechtlich nicht trivial sind

Der naheliegendste Weg - "wir nutzen einfach das Videotool, das eh schon jeder kennt" - bringt in der Praxis mehrere Fragen mit, die bei einer Präsenzsitzung gar nicht erst entstehen:

Der Therapievertrag hilft, ersetzt aber die Werkzeugwahl nicht: Auch wenn im Behandlungsvertrag festgehalten ist, dass Ton- und Videoaufnahmen der Sitzung nicht gestattet sind - das regelt das Verhalten der Beteiligten, nicht die technische Ausgestaltung des Tools selbst. Die Frage "kann das Tool überhaupt aufzeichnen/protokollieren" bleibt unabhängig davon relevant.

Woran man ein DSGVO-konformes Setup erkennt

Unabhängig vom konkreten Anbieter lassen sich Video-Lösungen für den therapeutischen Einsatz an denselben Punkten prüfen:

Wie Therao Meet das löst

Therao Meet

Die Video-Integration in Therao (intern "Therao Meet") läuft auf einem selbst gehosteten Jitsi-Server statt über ein fremdes Meeting-Tool. Konkret:

Wichtig zur Einordnung: Wir haben zur Video-Integration eine interne technische Risikoanalyse durchgeführt (Beschreibung der Verarbeitung, Einzelrisiken, technische/organisatorische Maßnahmen) - das unterstützt deine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO als verantwortliche Praxis, ersetzt sie aber nicht. Die DSFA-Pflicht liegt bei dir als Verantwortlicher, nicht bei uns als Auftragsverarbeiter.
Termin-Formular in Therao mit aktiviertem Toggle „Online-Sitzung (Video)“
Ein Toggle beim Termin - der Video-Link entsteht automatisch.
Bestätigungsdialog „Video-Link erstellen?“ in Therao
Einmalige Rückfrage vor dem ersten automatisch erstellten Link.

Wie eine Video-Sitzung in Therao abläuft

Beim Anlegen eines Termins genügt ein Toggle "Online-Sitzung" - der Video-Link wird automatisch erzeugt und landet direkt in der Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Kein separates Zoom- oder Teams-Konto nötig, kein zusätzlicher Download: der Link öffnet sich im Browser.

Terminbestätigungs-E-Mail mit „Video-Raum öffnen“-Button
So kommt der Link bei der Patientin oder dem Patienten an - direkt in der Terminbestätigung.

Während der Sitzung läuft der Videoanruf direkt im Sitzungsmodus, neben Protokoll und Dokumentation - nicht in einer separaten App, zu der man zwischendurch wechseln muss.

Termin-Card im Sitzungsmodus mit aktivem Online-Sitzung(Video)-Toggle und „Video-Raum öffnen“-Button
Derselbe Video-Raum-Button, direkt im Sitzungsmodus - kein Tab-Wechsel nötig.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt gängige Anforderungen aus DSGVO und Behandlungsvertragsrecht in vereinfachter Form für einen ersten Überblick - für eine verbindliche Einordnung der eigenen Praxissituation empfiehlt sich der Austausch mit einer:m Datenschutzbeauftragten oder Fachanwält:in.