Ob per Video oder in Präsenz - rechtlich ändert sich an der eigentlichen Behandlung nichts: dieselbe Schweigepflicht (§ 203 StGB), dieselben Dokumentationspflichten (§ 630f BGB), dieselbe Einordnung als besonders geschützte Gesundheitsdatenverarbeitung (Art. 9 DSGVO). Was sich ändert, ist die Übertragung selbst - und damit kommt ein zusätzlicher Verarbeitungsschritt ins Spiel, den man bei einer Präsenzsitzung schlicht nicht hat: ein Tool, über das Bild und Ton laufen, oft ein weiterer Anbieter, mit dem eine eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung nötig wird.
Warum Video-Sitzungen rechtlich nicht trivial sind
Der naheliegendste Weg - "wir nutzen einfach das Videotool, das eh schon jeder kennt" - bringt in der Praxis mehrere Fragen mit, die bei einer Präsenzsitzung gar nicht erst entstehen:
- Ein zusätzlicher Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) - mit dem Anbieter des Videotools selbst, unabhängig vom Vertrag mit der eigenen Praxissoftware.
- Der tatsächliche Serverstandort - viele verbreitete Business-Meeting-Tools sind primär für Unternehmenskommunikation gebaut, nicht für Gesundheitsdaten, und verarbeiten je nach Konfiguration auch außerhalb der EU.
- Was über die reine Übertragung hinaus mitläuft - Aufzeichnungsfunktionen, Chat-Verläufe, Nutzungs-Analytics. Keines davon ist für eine Therapiesitzung gedacht, aber es ist oft standardmäßig aktiviert oder zumindest technisch möglich.
- Zugriffsschutz des Sitzungslinks - ein Link, der dauerhaft gültig bleibt oder erratbar ist, kann weitergeleitet werden oder in falsche Hände geraten.
Woran man ein DSGVO-konformes Setup erkennt
Unabhängig vom konkreten Anbieter lassen sich Video-Lösungen für den therapeutischen Einsatz an denselben Punkten prüfen:
- EU-Serverstandort, idealerweise selbst gehostet statt bei einem US-Anbieter mit EU-Rechenzentrum als reiner Konfigurationsoption.
- Verschlüsselte Übertragung - Bild und Ton dürfen auf dem Weg zwischen den Teilnehmenden nicht mitlesbar sein.
- Keine Aufzeichnung, kein Chat-Archiv, keine Nutzungs-Analytics der eigentlichen Sitzung - nicht nur abschaltbar, sondern von vornherein nicht vorhanden.
- Ein Warteraum/Lobby-Mechanismus, damit niemand vor dem/der Therapeut:in im Raum ankommen kann.
- Zeitlich begrenzte, signierte Zugangslinks statt eines dauerhaft gültigen Meeting-Links - ein weitergeleiteter Link sollte nach dem Termin nicht mehr funktionieren.
- Ein AVV, der bereits über die Praxissoftware abgedeckt ist - statt eines zusätzlichen, separat zu verhandelnden Vertrags mit einem weiteren Anbieter.
Wie Therao Meet das löst
Die Video-Integration in Therao (intern "Therao Meet") läuft auf einem selbst gehosteten Jitsi-Server statt über ein fremdes Meeting-Tool. Konkret:
- Server in Deutschland, keine Weitergabe an Dritte - die Videoverbindung läuft über deutsche Infrastruktur, nicht über ein US-Unternehmen mit eigenen Nutzungsbedingungen.
- Verschlüsselte Übertragung - Jitsi verschlüsselt die Signalisierung per TLS und den Medienstrom (Bild/Ton) per DTLS-SRTP.
- Keine Aufzeichnung, kein Chat-Archiv, keine Analytics - bewusst nicht eingebaut, nicht nur deaktiviert.
- Warteraum vor jeder Sitzung, sowie ein Teilnehmerlimit pro Raum.
- Zeitlich begrenzte, signierte Links statt eines statischen Meeting-Links - ein weitergeleiteter oder alter Link verliert seine Gültigkeit.
- Kein zweiter Vertrag nötig - die Video-Funktion läuft unter demselben Auftragsverarbeitungsvertrag wie die restliche Praxissoftware von Therao, nicht über einen separat zu verhandelnden Drittanbieter-AVV.


Wie eine Video-Sitzung in Therao abläuft
Beim Anlegen eines Termins genügt ein Toggle "Online-Sitzung" - der Video-Link wird automatisch erzeugt und landet direkt in der Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Kein separates Zoom- oder Teams-Konto nötig, kein zusätzlicher Download: der Link öffnet sich im Browser.

Während der Sitzung läuft der Videoanruf direkt im Sitzungsmodus, neben Protokoll und Dokumentation - nicht in einer separaten App, zu der man zwischendurch wechseln muss.